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Stresemannstr. 23
10963 Berlin
Büro:030/91687903
Mobil:01523/6396885
E-Mail:[email protected]
Website: www.steinstar.de
Website:https://reinigung.steinstar.de/
Verantwortlich für alle Inhalte :
Steinstar
Julius Hoff

Amtsgericht Charlottenburg
HRB 221121 B

Steuernummer: 37/544/50133
Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg 


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(Vollhandwerk wird von Qualifizierten Unternehmenspartnern ausgeführt )


AGB’s des Leistungserbringers Steinstar UG

Der Kunde willigt in folgende Situation ein wenn er ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung unterschreibt .
Bei den Dienstleistungen können folgende Situationen auftreten :
Schwarzalgenbefall ist nicht immer komplett entfernbar . Anorganische Rückstände sind separat
zu
behandeln bspw. (Rost , Öl , Farben o. Ä ) zu überdachten Flächen kann ein Farbunterschied sein .
Altes festes Fugenmaterial kann bei der Reinigung herausbrechen .
Beim verfugen von Trendybau oder ähnlichem Material , kann es durch die Untergrundbeschaffung
sein , das an etlichen stellen durch Wurzeln oder Unebenheiten wieder Moos oder Unkraut hervor
sprießt jedoch nicht vollflächig.

Die Langzeitwirkung und Gewährleistung der Versiegelung bezieht sich immer auf die Pflege und
Umgebung des Kunden . Eine Vollständige und Fehlerfreie Reinigung kann nur durch ein komplett
intaktes Objekt oder eine nicht angegriffene Fläche gewährleistet werden .
Bei dem verfugen können Sandkrümel oder Rückstände des Materials entstehen die laut Hersteller
nach 4-6 Wochen komplett abgetreten werden .
Ansprüche oder Reklamationen können gerne per Email inkl. Fotos gestellt werden und werden sofern dies nicht den oben genannten Situationen entspricht geprüft und  bei einer Selbstschuld durch die Firma Steinstar UG reklamiert .


Vertrag und Stornierung

Sollte der Kunde ein Angebot o. Vertrag unterschreiben , kann er innerhalb von 14 Tagen von diesem zurücktreten , es fällt jedoch eine Stornierungsgebühr von 5% nach §649 BGB an .

Allerdings gilt in jedem Fall §670 und §649 BGB. Demnach kann der Beauftragte den Ersatz von Aufwendungen verlangen, die er getätigt hat, um den Auftrag erfüllen zu können. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn es dem Beauftragten aus Gründen, die in der Person oder im Verhalten des Auftraggebers liegen, nicht mehr zugemutet werden kann, weiter für den Auftraggeber tätig zu sein.

III.Sonderregelung: Bauvorhaben

Bei Bauvorhaben kann die Vergabe- und Vergütungsordnung für Bauleistungen gelten. Hier ist §8 VOB geregelt, wann derartige Verträge gekündigt werden können. Demnach kann der Auftraggeber jederzeit den Vertrag kündigen. allerdings steht dem Auftragnehmer dennoch die vereinbarte Leistung zu, wobei er sich allerdings immer die ersparten Kosten sowie anderweitigeIII.Sonderregelung: Bauvorhaben

Bei Bauvorhaben kann die Vergabe- und Vergütungsordnung für Bauleistungen gelten. Hier ist §8 VOB geregelt, wann derartige Verträge gekündigt werden können. Demnach kann der Auftraggeber jederzeit den Vertrag kündigen. allerdings steht dem Auftragnehmer dennoch die vereinbarte Leistung zu, wobei er sich allerdings immer die ersparten Kosten sowie anderweitige Verdienstmöglichkeiten anrechnen lassen muss. 

 Verdienstmöglichkeiten anrechnen lassen muss. 

Zahlungen :
Sobald der Kunde eine Rechnung erhält , muss er diese innerhalb von 7 Tagen begleichen oder mit Verzugszinsen rechnen . Spätestens jedoch laut BGB nach 30 Tagen . 
Als Zahlungsmittel gelten :
Überweisung , Barzahlung , Kredit oder Debit so wie EC Karte vor Ort .